Clubdienst

Clubdienst beim TC Langenau

Der TC Langenau ist ein gemeinnütziger Verein und lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Damit unsere Anlage gepflegt bleibt, Veranstaltungen stattfinden können und der Spielbetrieb gut organisiert ist, braucht es viele helfende Hände.
Mit dem Clubdienst leisten unsere Mitglieder einen wichtigen Beitrag zur Gemeinschaft und zum Vereinsleben. Gleichzeitig hilft der Clubdienst dabei, Kosten zu begrenzen und Aufgaben fair auf mehrere Schultern zu verteilen.
Die folgende Clubdienstordnung schafft Transparenz und regelt einheitlich, wer clubdienstpflichtig ist, welche Leistungen anerkannt werden können und wie die Erfassung und Abrechnung erfolgt.
Vielen Dank an alle Mitglieder, die unseren Verein durch ihren Einsatz unterstützen.

Clubdienstordnung

Clubdienstordnung des Tennis-Club Langenau e. V.
Öffnen (PDF) o. Ausdruck

1. Zweck
Der Clubdienst dient der Unterstützung des Vereinslebens sowie der organisatorischen, sportlichen und infrastrukturellen Aufgaben des TC Langenau e. V.
Mit dem Clubdienst leisten Mitglieder einen aktiven Beitrag zur Gemeinschaft und zum Vereinsbetrieb.

2. Clubdienstpflicht
Clubdienstpflichtig sind alle Mitglieder des TC Langenau, deren maßgebliches Alter gemäß Beitragsordnung zwischen 16 und 70 Jahren liegt.
Das maßgebliche Alter bestimmt sich gemäß der Beitragsordnung und berechnet sich wie folgt:
Alter = Geschäftsjahr – Geburtsjahr – 1
Nicht clubdienstpflichtig sind:
• passive Mitglieder
• Mitglieder unterhalb der clubdienstpflichtigen Altersgrenze von 16 Jahre
• Mitglieder die im laufenden Geschäftsjahr 70 Jahre alt werden
• Neumitglieder im Eintrittsjahr gemäß Beitragsordnung

3. Umfang
Der jährliche Clubdienst umfasst 5 Clubdiensteinheiten.
Nicht geleistete Clubdiensteinheiten werden gemäß Beitragsordnung mit einem finanziellen Ausgleich von 15,00 € je Einheit abgerechnet. Der maximale finanzielle Ausgleich beträgt 75,00 € pro Geschäftsjahr.

4. Anerkannte Clubdienste
Als Clubdienst können insbesondere anerkannt werden:
• Mithilfe bei Pflege, Instandhaltung und Arbeiten auf der Vereinsanlage
• Unterstützung bei Jugendaktionen, Jugendveranstaltungen und Jugendspielbetrieb
• Mithilfe bei Veranstaltungen, Turnieren, Festen und sonstigen Vereinsaktivitäten
• sonstige Leistungen im Interesse des Vereins, sofern sie durch ein zuständiges Vorstandsmitglied oder die Vorstandschaft anerkannt wurden

5. Anrechnung
Die Anrechnung erfolgt in Clubdiensteinheiten.
Soweit keine abweichende Festlegung durch die Vorstandschaft erfolgt, gelten insbesondere folgende Richtwerte:
1 Stunde Arbeitsdienst = 1 Clubdiensteinheit
1 Kuchen = 1 Clubdiensteinheit
Sachleistungen können anerkannt werden, wenn sie vorab abgestimmt oder nachträglich ausdrücklich anerkannt wurden. Ein Anspruch auf Anerkennung besteht nicht.

6. Persönliche Leistung
Clubdienst ist grundsätzlich persönlich zu leisten.
Eine Übernahme oder Anrechnung von Clubdienstleistungen für andere Mitglieder ist innerhalb der Familie im eigenen Hausstand zulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann die Vorstandschaft eine abweichende Regelung genehmigen.

7. Dokumentation
Clubdienstleistungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Dokumentation muss mindestens enthalten:
• Name des Mitglieds
• Datum
• Art der Leistung
•Anzahl der anerkannten Clubdiensteinheiten
• bestätigende verantwortliche Person
Berücksichtigt werden nur Leistungen, die erbracht, dokumentiert und bestätigt wurden.

8. Einsicht
Mitglieder sollen die Möglichkeit erhalten, Einsicht in ihre im laufenden Geschäftsjahr erfassten und anerkannten Clubdiensteinheiten zu erhalten. Die Einsicht kann jederzeit bei der Vorstandschaft angefragt werden.

9. Organisation
Soweit organisatorisch möglich, werden Clubdiensttermine rechtzeitig bekanntgegeben.
Mitglieder, die für einen Dienst eingeteilt oder verbindlich eingeplant sind, sorgen im Verhinderungsfall selbst für eine geeignete Abstimmung bzw. informieren rechtzeitig das zuständige Vorstandsmitglied.

10. Abrechnung
Zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres wird geprüft, wie viele Clubdiensteinheiten durch das jeweilige Mitglied erbracht wurden.
Nicht geleistete Clubdiensteinheiten werden gemäß Beitragsordnung mit 15,00 € je Einheit abgerechnet. Die kleinste abrechenbare Einheit beträgt 0,5 (7,50 €).
Die maximale Abrechnung beträgt 75,00 € pro Geschäftsjahr.
Die Abbuchung bzw. Belastung erfolgt noch im selben Geschäftsjahr zum Jahresende.

11. Sonder- und Einzelfälle
In begründeten Einzelfällen kann die Vorstandschaft Ausnahmen, Anerkennungen oder abweichende Entscheidungen treffen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Ist Ihnen auch bekannt, dass ...

... der / die Letzte vor dem Verlassen der Anlage dafür zu sorgen hat, dass die Markise eingefahren ist und die Türen des Clubheims geschlossen sind.

... als kostenfreier Service für unsere Mitglieder das Club-Telefon für den Bereich Langenau freigeschaltet ist? Sie können wie bisher über die Telefon-Nr. 7354 angerufen werden.

... die Gastgebühr je Gast/Std. 6,00 € beträgt und nach Ende der Saison durch den Schatzmeister eingezogen wird? Gäste sind vor Beginn des Spiels in das Gästebuch einzutragen. Der TC Langenau übernimmt für Gäste keine Haftung bei Unfällen, Diebstahl sowie anderen Schadensfällen. Passive Mitglieder dürfen höchstens 5 x pro Saison als Gast eines aktiven Mitglieds Tennis spielen.

... unser Clubheim ganzjährig und kostenpflichtig durch Mitglieder (Mindestalter 21 Jahre) des TCL für private Nutzung gemietet werden kann? Verantwortlicher Ansprechpartner ist unser Vorstand.

... Platz 1 nun nicht mehr eine Woche im Voraus vorbelegt werden kann. Für ihn gilt die gleiche Regelung wie für die restlichen Plätze. Das Buchungssystem kann über die App eBuSy oder PC Menüpunkt "Plätze buchen" aufgerufen werden. Die Belegung der Plätze 1 bis 6 kann ein Tag vor Spielbeginn erfolgen und muss im BS eingetragen werden. Ist keine Belegung eingetragen, können nachfolgende Spieler den Platz buchen. Kommt eine*r der Mitspieler nicht, muss der Platz zwingend wieder frei gegeben werden. Durch den Sportwart/Jugendwart festgelegte Trainingszeiten und Verbandsspiele haben Vorrang!

... leere Flaschen sortiert in die dafür bereitgestellten Kisten gehören.

Impressum Datenschutz Kontakt

Tennis-Club Langenau e.V., Wasserstr. 80, 89129 Langenau, Tel.: 07345/7354
Unsere Webseite kommt ohne Cookies aus. Ihr Besuch auf unserer Seite ist möglich, ohne Cookies aus- oder unerwünschte abwählen zu müssen.