
Die Mitgliedsbeiträge des Tennis-Club Langenau e.V. sichern die Grundlage für unseren Vereinsbetrieb, die Pflege der Tennisanlage, den Spielbetrieb, die Jugendarbeit und unser gemeinsames Vereinsleben.
Die folgenden Beitragssätze gelten für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember. Weitere Details zur Einstufung, zu Altersgrenzen, Nachweisen, Neueintritten und zum Clubdienst sind in der untenstehenden Beitragsordnung geregelt.
Aktuelle Jahresbeiträge
• Familie: 250,00 €
> Für Familien bzw. Haushalte mit bis zu zwei Elternteilen und deren Kindern bis 18 Jahre.
• Erwachsene: 165,00 €
> Für aktive Mitglieder ab 18 Jahren, sofern keine andere Beitragskategorie greift.
• Ehegatten: 75,00 €
> Für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eines aktiven erwachsenen Mitglieds im gemeinsamen Haushalt.
• Jugend bis 18 Jahre: 55,00 €
> Für Jugendliche bis 18 Jahre. Eine Fortführung dieses Tarifs bis 25 Jahre ist möglich, sofern ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird.
• Jugend bis 16 Jahre: 45,00 €
> Für Jugendliche bis 16 Jahre.
• Passive Mitglieder: 30,00 €
> Für Mitglieder, die den Verein unterstützen, jedoch nicht am aktiven Spielbetrieb teilnehmen.
Nachweise für beitragsbegünstigte Einstufungen, zum Beispiel Schule, Ausbildung oder Studium, sind grundsätzlich bis zum 01.03. des laufenden Geschäftsjahres einzureichen.
Für aktive Mitglieder im clubdienstpflichtigen Alter umfasst der jährliche Clubdienst 5 Clubdiensteinheiten. Nicht geleistete Einheiten werden gemäß Beitragsordnung mit 15,00 € je Einheit, maximal 75,00 € pro Jahr, abgerechnet.
Die vollständige Beitragsordnung ist nachfolgend aufgeführt und bildet die verbindliche Grundlage für die Anwendung der Mitgliedsbeiträge.
> Antrag Mitgliedschaft
> Adress-/Kontoänderung
Bankverbindung
Konto Besitzer: TC Langenau
Bank: Raiffeisenbank Niedere Alb eG
IBAN: DE38 6006 9066 0201 2950 08
BIC: GENODES1RBA
Beitragsordnung des Tennis-Club Langenau e. V.
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1. Grundsatz
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Diese Beitragsordnung konkretisiert die Zuordnung der Mitglieder zu den bestehenden Beitragssätzen sowie ergänzende Regelungen zur praktischen und einheitlichen Anwendung in Mitgliederverwaltung, Beitragsabrechnung, Beitrittsformularen und Vereinskommunikation.
2. Beitragssätze
• Erwachsene 165,00 €
• Ehegatten 75,00 €
• Familie 250,00 €
• Jugend bis 16 Jahre 45,00 €
• Jugend bis 18 Jahre 55,00 €
• Passive Mitglieder 30,00 €
3. Zuordnung der Mitglieder
3.1 Erwachsene
Mitglieder ab 18 Jahren, sofern keine andere Zuordnung gemäß dieser Beitragsordnung greift.
3.2 Ehegatten
Der Ehegattenbeitrag gilt für Mitglieder ab 18 Jahren, die mit einem aktiven erwachsenen Mitglied in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Der Ehegattenbeitrag gilt für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften.
Voraussetzung ist, dass ein Partner im Tarif Erwachsene geführt wird.
3.3 Familie
Der Familienbeitrag gilt für Familien bzw. Haushalte mit bis zu zwei Elternteilen und deren Kindern.
Berücksichtigt werden Kinder bis 18 Jahre.
Eine Berücksichtigung von Kindern bis 25 Jahre ist möglich, sofern jährlich ein entsprechender Nachweis erbracht wird.
Als anerkannte Nachweise gelten insbesondere:
• Schule
• Ausbildung
• Studium
• FSJ
• freiwilliger Wehrdienst
3.4 Jugend bis 16 Jahre
Jugendliche bis 16 Jahre
3.5 Jugend bis 18
Jugendliche bis 18 Jahre.
Eine Fortführung dieses Tarifs bis 25 Jahre ist möglich, sofern jährlich ein entsprechender Nachweis erbracht wird.
Als anerkannte Nachweise gelten insbesondere:
• Schule
• Ausbildung
• Studium
• FSJ
• freiwilliger Wehrdienst
3.6 Passive Mitglieder
Passive Mitglieder sind Vereinsunterstützer ohne Teilnahme am aktiven Spielbetrieb und ohne Spielberechtigung / Spielerlizenz.
4. Bestimmung der Altersgrenzen
Für die Einstufung in die jeweilige Beitragskategorie ist das Alter maßgeblich, das ein Mitglied zu Beginn des Geschäftsjahres erreicht hat.
Für die Altersberechnung ist ausschließlich das Geburtsjahr maßgeblich; der genaue Geburtstag innerhalb des Geschäftsjahres bleibt unberücksichtigt.
Das maßgebliche Alter berechnet sich wie folgt:
Alter = Geschäftsjahr – Geburtsjahr – 1
Wird eine Altersgrenze (z. B. 16, 18 oder 25 Jahre) im laufenden Geschäftsjahr erreicht, bleibt für das gesamte Geschäftsjahr die bisherige Beitragskategorie bestehen. Ein Wechsel erfolgt erst zum folgenden Geschäftsjahr.
5. Nachweispflicht
Nachweise für eine beitragsbegünstigte Einstufung (z. B. Schule, Ausbildung, Studium, FSJ oder freiwilliger Wehrdienst) sind grundsätzlich bis zum 01.03. des laufenden Geschäftsjahres schriftlich beim Verein einzureichen.
Der Vorstand kann in begründeten Fällen oder durch allgemeinen Beschluss für das jeweilige Geschäftsjahr eine verlängerte Nachreichfrist zulassen.
Wird kein fristgerechter oder vom Vorstand zugelassener Nachweis erbracht, erfolgt die Einstufung in den regulären Beitrag für Erwachsene.
Nach Ablauf der jeweils geltenden Frist eingehende Nachweise können nur berücksichtigt werden, wenn dies durch den Vorstand im Einzelfall zugelassen wird.
6. Vereinseintritt
6.1 Mitgliedsbeitrag im Eintrittsjahr
Bei Eintritt im laufenden Geschäftsjahr wird der Mitgliedsbeitrag im Eintrittsjahr abhängig vom Eintrittsdatum anteilig erhoben.
Es gelten folgende Regelungen:
• Eintritt vom 01.01. bis 31.07. → voller Jahresbeitrag
• Eintritt vom 01.08. bis 30.09. → 50 % des Jahresbeitrags
• Eintritt ab 01.10. → kein Mitgliedsbeitrag im Eintrittsjahr → reguläre Beitragspflicht ab dem 01.01. des Folgejahres
6.2 Clubdienst bei Neumitgliedern
Im Jahr des erstmaligen Vereinseintritts entfällt die Verpflichtung zum Clubdienst / Arbeitsdienst unabhängig vom Eintrittsdatum.
Diese Regelung gilt nicht bei einem Wiedereintritt innerhalb von zwei Geschäftsjahren nach dem Austrittsjahr.
7. Clubdienst / Arbeitsdienst
Aktive Mitglieder ab 16 Jahre bis zur Vollendung des 69. Lebensjahres leisten jährlich einen Beitrag zum Vereinsleben in Form von Clubdienst / Arbeitsdienst.
Der jährliche Clubdienst umfasst 5 Clubdiensteinheiten.
Eine Clubdiensteinheit entspricht einer anerkannten Leistung gemäß Clubdienstordnung (z. B. einer Arbeitsstunde oder einem anerkannten Beitrag wie einem Kuchen).
Für jede nicht geleistete Clubdiensteinheit wird ein finanzieller Ausgleich in Höhe von 15,00 € angesetzt. Der maximale finanzielle Ausgleich beträgt somit 75,00 € pro Jahr.
Von dieser Regelung ausgenommen sind:
• passive Mitglieder
• Mitglieder unter 16 Jahren
• Mitglieder die im laufenden Geschäftsjahr 70 Jahre alt werden
• Neumitglieder im Eintrittsjahr gemäß Ziffer 6.2
Die Einzelheiten zur Ableistung und Anerkennung des Clubdienstes regelt die gesonderte Clubdienstordnung.
8. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr und läuft vom: 01.01. bis 31.12.
9. Wechsel der Mitgliedsart und Beendigung der Mitgliedschaft
Änderungen der Mitgliedsart (z. B. Wechsel zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft) sind gemäß Satzung schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
Der Wechsel wird grundsätzlich erst zum Beginn des folgenden Geschäftsjahres wirksam.
Eine unterjährige Änderung der Mitgliedsart ist in der Regel nicht vorgesehen.
Der Austritt aus dem Verein ist gemäß Satzung schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären und wird zum Ende des laufenden Geschäftsjahres wirksam.
Maßgeblich sind die Regelungen der jeweils gültigen Satzung.
10. Sonder- und Einzelfallentscheidungen
In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand auf Grundlage der Satzung Ausnahmen genehmigen.
Solche Entscheidungen sind schriftlich zu dokumentieren und gelten ausschließlich für den jeweils beschlossenen Einzelfall, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes beschlossen wird.
Stand 11.05.2026
Tennis-Club Langenau e.V., Wasserstr. 80, 89129 Langenau, Tel.: 07345/7354
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